Kostenübernahme
Kostenübernahme logopädischer Leistungen
Die Verordnung logopädischer Therapie erfolgt in der Regel durch den Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt, HNO-Arzt oder Neurologen. Dieser muss einen Behandlungsbedarf feststellen und daraufhin eine Heilmittelverordnung für Sprech-, Sprach-, und Stimmtherapie ausstellen, mit der Sie sich bei uns vorstellen.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern im vollen Umfang übernommen. Bei Erwachsenen, die das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben, ergibt sich eine Zuzahlung in Höhe von 10%, sowie zehn Euro für jede Verordnung, ganz gleich wie viele Sitzungen verordnet wurden.
Bei privaten Krankenkassen kann es je nach den von Ihnen gewählten Versicherungsoptionen zu unterschiedlich hohen Zuzahlungen kommen.
Auch reine Selbstzahler-Modelle sind möglich, etwa wenn Sie keine Verordnung erhalten haben, aber dennoch unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten oder ein Coaching im Bereich Stimme oder Aussprache wünschen.
Wir sind für Sie da
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Sie können uns auch gerne anrufen. Sollten wir nicht ans Telefon gehen, befinden wir uns in einem Termin. Wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter sprechen, werden wir Sie schnellstmöglich zurückrufen.
Termine nehmen wir nach Vereinbarung gerne entgegen.